Zuerst schreibt man die Mandatszahl der Parteien nebeneinander. In die Zeile darunter schreibt man die Hälfte der jeweiligen Mandatszahl, dann ein Drittel, ein Viertel usw.
Da acht Regierungssitze zu vergeben sind, sucht man die 8. größte Zahl, das ist die Wahlzahl. Jede Partei erhält so viele Regierungssitze, wie diese Wahlzahl in ihrer Mandatszahl enthalten ist.
Bei Gleichstand entscheidet die Stimmenzahl bei der Wahl, falls das nicht reicht, muss gelost werden.
In der Darstellung sind nur jene Parteien berücksichtigt, die bereits im Landtag in Oberösterreich sitzen. „Andere” steht stellvertretend für eine der elf kandidierenden Listen, die den Einzug schaffen könnte.