Geht es um Landtagswahlen in Oberösterreich, dann ist ein Unterschied offensichtlich: Dort wird alle sechs Jahre gewählt, im Rest von Österreich alle fünf Jahre.
Das führt dazu, dass 2021 erst die 14. Landtagswahl in Oberösterreich ist.
In den anderen Ländern gab es im gleichen Zeitraum 16 oder 17, im Burgenland und der Steiermark 18 Landtagswahlen.
Den Nationalrat haben wir seit 1945 bereits 23-mal neu gewählt.
Bei den bisherigen Wahlen erzielte die ÖVP stets die Mehrheit, nur 1967 lag die SPÖ um 0,74 Prozentpunkte vorne.
2015 war für alle Parteien Neuland: Noch nie waren ÖVP und SPÖ in Oberösterreich so schwach und FPÖ und Grüne so stark.
50% der Stimmen sind nicht gleichbedeutend mit 50% der Mandate. Durch die Umrechnung gibt es Abweichungen (bis 1967 zählte der Landtag übrigens nur 48 Sitze).
Für diese Umrechnung wird Oberösterreich in fünf Wahlkreise eingeteilt.
Die 56 zu vergebenden Mandate werden nach der Größe der Bevölkerung, konkret nach Zahl der Staatsbürger*innen laut letzter Volkszählung, auf die Wahlkreise verteilt.
Anspruch auf Mandate haben nur Parteien, die entweder vier Prozent im Bundesland oder aber in einem Wahlkreis die Sperrzahl erreicht haben.
Diese berechnet sich aus der Summe der gültigen Stimmen dividiert durch die Zahl der zu vergebenden Mandate pro Wahlkreis.
Wenn geklärt ist, wer Anspruch auf Mandate hat, berechnet man die Wahlzahlen - nur mehr mit den Stimmen der teilnahmeberechtigten Parteien und wieder dividiert durch die Mandate im Wahlkreis.
2015 kostete so ein Grundmandat im Hausruckviertel rund acht Prozent, im Innviertel rund elf Prozent.
Die Parteien erhalten dann so viele Mandate, wie die Wahlzahl in ihrer Stimmenzahl enthalten ist.
Damit sind schon die meisten Mandate vergeben, 2015 blieben nur elf Sitze übrig.
Die Grundmandate merken wir uns und kommen zum Ermittlungsverfahren auf Landesebene.
Hier werden nur Parteien mit Landeswahlvorschlag berücksichtigt, die also in ganz Oberösterreich kandidierten. Hat eine Partei Grundmandate, aber keinen Landeswahlvorschlag, werden diese von den grundsätzlich zu vergebenden 56 Sitzen abgezogen.
Man ordnet den Stimmenanteil nach Größe und schreibt darunter die Hälfte der Stimmen.
Dann ein Drittel, ein Viertel, ein Fünftel und so weiter.
Die so gewonnenen (Teil)Zahlen werden wieder nach Größe geordnet. Sind alle 56 Mandate zu vergeben, sucht man nun die 56.-größte Zahl.
Das ist die Wahlzahl, durch die die Gesamtstimmen der Parteien dividiert werden.
Auf diese Weise können alle Mandate vergeben werden. Bei Gleichstand um den letzten Sitz wird gelost.
Abschließend vergleicht man die Zahl der Grund- und Gesamtmandate. Ist letztere größer, erhalten die Parteien die zusätzlichen Sitze. Ist sie kleiner, zieht man diese Mandate von der Gesamtzahl (56) ab und rechnet neu.